Sowohl der Verbandsgemeinderat Loreley-Braubach als auch der Verbandsgemeinderat Nastätten haben die Flächennutzungspläne verabschiedet. Dabei wurden von beiden Räten alle Einwände, die von den Trägern öffentlicher Belange, von Privatpersonen und sonstigen Institutionen geäußert wurden, im Rahmen der Beschlussfassungen abgelehnt!
Das mit der Erstellung des Flächennutzungsplans beauftragte Planungsbüro hatte hierbei die entsprechenden Beschlussvorschläge laut eigenem Bekunden zielorientiert formuliert. Dieses Ziel bestand aussagegemäß darin, eine Argumentation aufzubauen, mittels der die Einwände abgelehnt werden können.
Für die Zuschauer wären diese beiden Sitzungen fast amüsante Veranstaltungen gewesen, denn die von dem Planer vorgetragenen Begründungen sind größtenteils lächerlich und nicht nachvollziehbar. Umso verwunderlicher war, dass die Verbandsgemeinderatsmitglieder zumindest im Verbandsgemeinderat Nastätten diese ohne eine einzige Rückfrage zu stellen, kritiklos akzeptiert hatten! Einige Ratsmitglieder ließen sich lieber die servierten Köstlichkeiten - lautstark mit dem Besteck klappernd - munden, so dass ihre Aufmerksamkeit sichtlich abgelenkt war. In der Verbandsgemeinderatssitzung Loreley-Braubach gab es zumindest drei kritische Stimmen!
Die Zuhörerinnen und Zuhörer hatten bei beiden Sitzungen nahezu keine Möglichkeit, sich in die Diskussionen einzubringen. Durch den Verweis auf die jeweiligen Geschäftsordnungen wurden die anwesenden Bürgerinnen und Bürger mundtot gestellt.
Das Vorgehen und das Ergebnis sind für beide Verbandsgemeinden erschreckend! Vor dem Drohszenario einer „Verspargelung“ wird den Einwohnerinnen und Einwohnern vorgegaukelt, dass ein Flächennutzungsplan dringend zu erstellen ist. Wer ist aber noch so naiv und glaubt dies noch? Hier gibt es eine Fülle von Argumenten, die gegen diese Behauptung angeführt werden können, sofern man sich bewusst mit dem Thema Windenergie auseinandersetzt.
Zumindest für die Verbandsgemeinde Nastätten bleibt positiv anzumerken, dass Verbandsgemeindebürgermeister Güllering die einzelnen Gemeinden dazu aufgefordert
hat, sich auch über Alternativen zur Windkraft Gedanken zu machen. Hier kommt er einer Forderung der Bürgerinitiative entgegen, die u.a. in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats
Niederwallmenach am 5. November und in diversen öffentlichen Veranstaltungen erhoben wurde. Weiterhin verwies er darauf, dass die Entscheidung über den Bau der Windkraftanlagen in der Hand der
einzelnen Gemeinden liegt. Hier ist nur zu hoffen, dass dieser Appell dort auch auf offene Ohren stößt.
Da die Bürgerinitiative Niederwallmenach aufgrund der Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderats nicht die Möglichkeit hatte, Fragen in der Sitzung zu stellen, wurden von der Bürgerinitiative Fragen formuliert, die Herrn Güllering schriftlich mit der Bitte um Beantwortung eingereicht wurden. Darüber hinaus wurden die Verbands-gemeinderatsmitglieder darauf aufmerksam gemacht, dass sie diese Fragen auch auf der Homepage der Bürgerinitiative finden werden. Das Originalschreiben finden Sie nachfolgend abgedruckt. Seitens des Bürgermeisters Güllering wurde Ingo Bauer am 19.12.2014 schriftlich darüber infomiert, dass die Beantwortung des Schreibens in der Verbandsgemeinderatssitzung voraussichtlich am 12.03.2015 erfolgen wird. Darüber hinaus hat Bürgermeister Güllering zugesichert, dass das Schreiben an die Mitglieder des Verbandsgemeinderats Nastätten zur Kenntnis weitergegeben wird.
Noch ein ergänzender Hinweis:
Selbstverständlich müssen sich auch die Verantwortlichen der Verbandsgemeinde Loreley-Braubach mit den gleichen Fragen auseinandersetzen.
Beantwortung der Fragen der Bürgerinitiative vom 14.12.2014 durch die Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten am
02.03.2015
Wenn auch mit fast dreimonatiger Rückmeldedauer - die Verbandsgemeinde Nastätten ist auf die Fragen der Bürgerinitiative Niederwallmenach eingegangen.
Leider finden sich nicht immer konkrete Antworten zu unseren Fragen. Da wir aber der Auffassung sind, dass im Zusammenhang mit dem
Thema Windkraft ein Maximum an Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit bestehen muss, haben wir dieses Antwortschreiben - trotz der eindeutigen politischen Botschaften - nachfolgend
veröffentlicht.